Architekt – Berufsdefinition und Tätigkeitsfelder

Was ist ein Architekt?

Ein Techniker sagen die einen.
Ein Künstler meinen die anderen.
Ein Traumberuf behaupteten noch bis vor
wenigen Jahren die Illustrierten.
Ein Albtraumberuf sagen sie heute.

Der Architekt

Eine eindeutige und einheitliche Definition ist kaum festzulegen. Laut Gesetzgeber darf die Berufsbezeichnung „Architekt“ aber nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste (mit der EL-Nr.) eingetragen ist.

Unsere Tätigkeiten als Architekten beschreiben die Länderarchitekten-Gesetze wie folgt: Berufsaufgaben des Architekten sind die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Der Architekt berät und organisiert seinem Auftrag entsprechend. Er entwirft und konstruiert, er sondiert und detailliert, holt Angebote ein und prüft sie kritisch. Er überwacht die Bauausführung und rechnet ab.

Von entscheidender Bedeutung für ein Bauprojekt ist das Verhältnis zwischen Bauherrn und Architekt. Der Architekt ist Berater und Sachwalter seines Bauherrn, dem er sein gesamtes durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung stellt. Dazu gehören auch seine Praxiserfahrungen, Organisationstalent, Koordinationsvermögen, technisches Wissen, künstlerisches Talent, Materialkenntnisse sowie Behördenumgangsroutine. All das erwirbt der Bauherr mit einem geringen Teilbetrag der Gesamtherstellungskosten.

Der Architekt wahrt die Belange des Bauherrn in jeder Hinsicht, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen. Dieses Vertrauensverhältnis setzt Verständnisbereitschaft auf beiden Seiten voraus.

Haben wir Sie von unseren Aufgaben und Leistungen überzeugt? Dann würden wir von der PROJEKTihl GmbH in Göttingen uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren Auftraggebern zählen zu dürfen.